Die wichtigsten Regelungen zur Abrechnung der Betriebskosten. Wie kommt es zu einer Vereinbarung der Nebenkostenabrechnung? Welche Fristen gelten, darf der Mieter Belege einsehen und wie hoch dürfen die Kosten sein?
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Die Checkliste zur Prüfung der Nebenkostenabrechnung dient der schnellen und einfachen Kontrolle der Abrechnung. Sollte eine der 40 Fragen nicht eindeutig mit „Ja“ beantwortet werden können, empfiehlt es sich den Punkt genauer zu prüfen.
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Welche Betriebskosten dürfen im Rahmen der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden und welche nicht? Welche Arten der Betriebskosten sind in der Betriebskostenverordnung aufgezählt? Was ist im Einzelnen bei der Prüfung zu beachten?
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Die Vorschriften zur Umlage der Nebenkosten finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), die Betriebskostenverordnung (BetrKV) nennt die Kostenarten und in der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) ist die Verteilung der Heizkosten geregelt.
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Die Heizkostenabrechnung ist ein Teil der Betriebskostenabrechnung. Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt auch hier welche Nebenkosten im Zusammenhang mit den Heizkosten durch den Vermieter umgelegt werden dürfen.
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Im Lexikon der Nebenkosten sind alle wichtigen Begriffe der Nebenkostenabrechnung von A wie Abrechnungsperiode bis Z wie Zurückbehaltungsrecht zu finden. Neben der Suche der schnellste Weg zur gesuchten Antwort.
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Der Deutsche Mieterbund e. V. hat auf Basis der Daten des Jahres 2009 durchschnittliche Betriebskosten von 2,19 Euro pro Quadratmeter und Monat ermittelt. Bei allen abrechenbaren Betriebskostenarten zusammen läge der Wert sogar bei 2,94 Euro. Die Betriebskosten sind dabei nur geringfügig gegenüber dem Abrechnungsjahr 2008 gestiegen. Da lagen die Betriebskosten pro Quadratmeter und Monat im Durchschnitt noch bei 2,16 Euro.
Übernahme der Gartenpflege Im Mietvertrag muss geregelt sein, wenn der Mieter die Pflege des Gartens übernehmen soll. Wird der Garten mitvermietet, ist nach einem Urteil des Landgerichts Köln (Urteil vom 11.01.1996, Az.: 1 S 149/95) die Übertragung der Gartenpflege auf den Mieter zulässig. Oder andersherum, wenn nichts vereinbart wurde, muss der Vermieter sich um den [...]
Immer attraktiver wird es den mit der eigenen Photovoltaikanlage produzieren Solarstrom selbst zu verbrauchen. Dieser wird daher oft auch als Eigenstrom bezeichnet. Den eigenen Strom selbst zu verbrauchen ist in der Regel wirtschaftlicher als ihn in das Netz einzuspeisen, da die Einspeisevergütung unter den Kosten liegt, der für den vom Energieversorger gelieferten Strom bezahlt werden [...]
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